Finanzielle Leistungen und staatliche Zuschüsse
• ALG I (Arbeitslosengeld I)
• ALG II (Arbeitslosengeld II) ggf. mit Anspruch auf: Mehrbedarf (werdende Mütter, Alleinerziehende, behinderte Leistungsberechtigte, krankheitsbedingte besondere Ernährung)
• Sozialgeld Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben
• Aufstockung durch ALG II (z.B. bei geringem: ALG I, Einkommen aus Beschäftigung, Elterngeld..)
• Kinderbetreuungskosten bei geringem Einkommen z.B. ALG-Bezieher, Alleinerziehende, Geringverdiener der Eltern, die sich noch in Ausbildung befinden, werden teilweise oder ganz übernommen
• Elterngeld
• Landeserziehungsgeld
• Kindergeld
• Kinderzuschlag
• Wohngeld
• Unterhaltsvorschuss
• Leistungspaket für Bildung und Teilhabe (Berechtigt sind Kinder/ Jugendliche aus Familien, die ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen)
– Zuschuss zum Mittagessen für Schüler/-innen und für Kinder, in Kita/ Kindertagespflege
– Ausflüge und mehrtägige Fahrten für Schüler/-innen und für Kinder, die eine Kita besuchen
– Schulbedarf für jedes anspruchsberechtigte Kind 100 Euro im Jahr für den Kauf von Schulsachen
– Schülerbeförderungskosten für Schüler/-innen
– Lernförderung für Schüler/-innen
– Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder bis zur Vollendung des 18 Jahre, max. 10 €/Monat)
• Leipzig-Pass
• Sozialhilfe (nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Haushalte)
• Migrantenhilfe
Nützliche Links
www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge
www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/familieninfobuero